Strom ist Strom – warum mehr bezahlen?
Als größte Energie-Einkaufsgemeinschaft Deutschlands erzielt e.optimum Einkaufsvorteile bei Strom und Erdgas wie die Großindustrie. Bereits über 16.000 etablierte Unternehmen haben sich vereint und kaufen Ihren Energiebedarf lohnend ein. Davon profitieren Sie!
Durch die Bündelung der Energiemengen und den strukturierten Energieeinkauf erzielen wir Einkaufspreise wie die Großindustrie. Diese geben wir 1:1 an unsere Kunden weiter. Bei uns gibt es keine verdeckten Kosten, keine Grundgebühr und keine Risikoaufschläge. Wir erheben lediglich einen niedrigen Verwaltungskostenbeitrag.
Bei einem Festpreis werden Kursschwankungen am Beschaffungsmarkt durch Risikoaufschläge abgesichert. Deshalb liegen Festpreise in der Regel oberhalb des flexiblen e.optimum-Preises
Nein, Sie haben genau die gleiche Sicherheit wie bisher. Die Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas ist gesetzlich garantiert.
Ja. Aufgrund der notwendigen Kalkulierbarkeit von Energieeinkaufsmengen ist eine Mindestlaufzeit von drei Jahren erforderlich. Dies gilt aber nur, solange wir vorteilhaft für Sie arbeiten.
Sie können 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen. Sollten Sie uns vorher ein günstigeres Angebot nachweisen und wir können Ihnen kein besseres vorlegen, ist eine jederzeitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Mit einem digitalen Stromzähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet. Für Abnahmestellen ohne digitalen Stromzähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Stroms.
Mit einem digitalen Gaszähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet. Für Abnahmestellen ohne digitalen Gaszähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Gases.